Was bedeutet das für Sie?
Da nahezu alle Unternehmen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder archivieren müssen sie die Pflichten, die sich aus der DSGVO ergeben erfüllen. Hierzu gehören unter anderem die Gewährung der Betroffenenrechte, Dokumentation
der Verarbeitung personenbezogener Daten und Meldung von Datenschutzpannen an die zuständigen Behörden. In besonderen Fällen, der häufiger Eintritt als vermutet, müssen Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten stellen, der auch bei
der jeweiligen Landesdatenschutzbehörde gemeldet sein muss.